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Hilfe für junge Volljährige § 41 SGB VIII

Hilfe für junge Volljährige wird zumeist dann gewährt, wenn eine Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist und keine ausreichende Unterstützung aus dem lebensweltlichen Kontext besteht.

Die Ambulante Erziehungshilfe ID begleitet überwiegend junge Erwachsene zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr.

Mögliche Ziele können sein:

  • Klärung schulischer und beruflicher Perspektiven
  • Beschaffung und Erhalt einer eigenen Wohnung
  • Unterstützung bei der emotionalen und räumlichen Ablösung der Eltern und der Verselbstständigung
  • Vermittlung von Lebenstechniken und selbstständiger Lebensführung
  • Budgetplanung
  • Strukturierungshilfen bei der Alltagsbewältigung
  • Freizeitgestaltung etc.

Im Rahmen dieser Einzelfallhilfe beziehen wir uns auf die Lebenswelt- und Sozialraumorientierung der Kinder und Jugendlichen. Ferner kooperieren wir mit der Agentur für Arbeit und weiteren Institutionen angesichts einer adäquaten Eingliederung im Hinblick auf schulische und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen.

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